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§ 27 LAbfWG - Zuständigkeit der obersten Abfallentsorgungsbehörde

Bibliographie

Titel
Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
Amtliche Abkürzung
LAbfWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2129-3

Die oberste Abfallentsorgungsbehörde ist zuständig für

  1. 1.
    Zustimmungen nach § 3 Abs. 3 AbfG,
  2. 2.
    Verpflichtungen und Festsetzungen nach § 3 Abs. 5 AbfG,
  3. 3.
    die Übertragung der Befugnisse zur Entsorgung von Abfällen nach § 3 Abs. 6 AbfG,
  4. 4.
    Anordnungen nach § 3 Abs. 7 AbfG,
  5. 5.
    Aufstellung der Abfallentsorgungspläne nach § 6 AbfG,
  6. 6.
    die Feststellung nach § 6 Abs. 3 Satz 6 Verpackungsverordnung und den Widerruf nach § 6 Abs. 4 Verpackungsverordnung.