§ 169 UmwG - Ausgliederungsbericht; Ausgliederungsbeschluss
Bibliographie
- Titel
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Amtliche Abkürzung
- UmwG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 4120-9-2
1Ein Ausgliederungsbericht ist für die Körperschaft oder den Zusammenschluss nicht erforderlich. 2Das Organisationsrecht der Körperschaft oder des Zusammenschlusses bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Ausgliederungsbeschluss erforderlich ist.