Versionsverlauf


§ 44 BbgAbfG - Ordnungsbehördliche Befugnisse

Bibliographie

Titel
Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
Amtliche Abkürzung
BbgAbfG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
73-1

Die zuständigen Behörden werden beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Abfallverbringungsgesetzes und dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieser Gesetze ergangenen Rechtsverordnungen als Sonderordnungsbehörden tätig. Die ihnen obliegenden Aufgaben gelten als solche der Gefahrenabwehr. Für den Vollzug der Aufgaben gelten die Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes, soweit die in Satz 1 genannten Rechtsvorschriften keine besondere Regelung enthalten.