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§ 123 SächsDO - Anwendung der Disziplinarordnung auf frühere Dienstvergehen

Bibliographie

Titel
Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
Amtliche Abkürzung
SächsDO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
241-1

Dieses Gesetz findet auf die vor seinem In-Kraft-Treten begangenen Dienstvergehen Anwendung, falls diese nach dem zur Zeit ihrer Begehung geltenden und nach dem bisherigen Recht als Dienstvergehen verfolgt werden konnten.