Anlage 1 UStG 1993 - Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände

Bibliographie

Titel
Umsatzsteuergesetz 1993 (UStG 1993)
Amtliche Abkürzung
UStG 1993
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
611-10-14

Anlage 1
(zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2)

Lfd. Nr.WarenbezeichnungZolltarif (Kapitel, Position, Unterposition)
1Lebende Tiere, und zwar
a)Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde,aus Position 01.01
b)Maultiere und Maulesel,aus Position 01.01
c)Hausrinder einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 01.02
d)Hausschweine einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 01.03
e)Hausschafe einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 01.04
f)Hausziegen einschließlich reinrassiger Zuchttiere,aus Position 01.04
g)Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner),Position 01.05
h)Hauskaninchen,aus Position 01.06
i)Haustauben,aus Position 01.06
j)Bienenaus Position 01.06
k)ausgebildete Blindenführhundeaus Position 01.06
2Fleisch und genießbare SchlachtnebenerzeugnisseKapitel 2
3Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, ausgenommen Zierfische, Langusten, Hummer, Austern und Schnecken aus Kapitel 3
4Milch und Milcherzeugnisse: Vogeleier und Eigelb, ausgenommen ungenießbare Eier ohne Schale und ungenießbares Eigelb; natürlicher Honigaus Kapitel 4
5Andere Waren tierischen Ursprungs, und zwar
a)Mägen von Hausrindern und Hausgeflügel,aus Position 05.04
b)rohe Bettfedern und Daunen,aus Position 05.05
c)rohe Knochenaus Position 05.06
6Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte: Zichorienpflanzen und -wurzelnPosition 06.01
7Andere lebende Pflanzen einschließlich ihrer Wurzeln. Stecklinge und Pfropfreiser; PilzmyzelPosition 06.02
8Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frischaus Position 06.03
9Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frischaus Position 06.04
10Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden, und zwar
a)Kartoffeln, frisch oder gekühltPosition 07.01
b)Tomaten, frisch oder gekühltPosition 07.02
c)Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühltPosition 07.03
d)Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt,Position 07.04
e)Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cìchorìum-Arten), frisch oder gekühlt,Position 07.05
f)Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt,Position 07.06
g)Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt,Position 07.07
h)Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt,Position 07.08
i)anderes Gemüse, frisch oder gekühlt,Position 07.09
j)Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren,Position 07.10
k)Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z.B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet,Position 07.11
l)Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet,Position 07.12
m)trockene, ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert,Position 07.13
n)Topinamburaus Position 07.14
11Genießbare FrüchtePositionen 08.01 bis 08.13
12Kaffee, Tee, Mate und GewürzeKapitel 9
13GetreideKapitel 10
14Müllereierzeugnisse, und zwar
a)Mehl von Getreide,Positionen 11.01 und 11.02
b)Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide,Position 11.03
c)Getreidekörner, anders bearbeitet; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlenPosition 11.04
15Mehl, Grieß und Flocken von KartoffelnPosition 11.05
16Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten sowie Mehl, Grieß und Pulver von Früchtenaus Position 11.06
17Stärkeaus Position 11.08
18Ölsaaten und ölhaltige Früchte sowie Mehl hiervonPositionen 12.01 bis 12.08
19Samen, Früchte und Sporen, zur AussaatPosition 12.09
20Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Hopfenmehl (Lupulin)Position 12.10
21Rosmarin, Beifuß und Basilikum in Aufmachungen für den Küchengebrauch sowie Dost, Minzen, Salbei, Kamilleblüten und Hausteeaus Position 12.11
22Johannisbrot und Zuckerrüben, frisch oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen; ausgenommen Algen, Tange und Zuckerrohraus Position 12.12
23Stroh und Spreu von Getreide sowie FutterPositionen 12.13 und 12.14
24Pektinstoffe, Pektinate und PektateUnterposition 1302.20
25Korbweiden, ungeschält, weder gespalten noch sonst bearbeitet; Schilf und Binsen, roh, weder gespalten noch sonst bearbeitetaus Position 14.01
26Genießbare tierische und pflanzliche Fette und Öle, auch verarbeitet, und zwar
a)Schweineschmalz, anderes Schweinefett und Geflügelfett,aus Position 15.01
b)Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgeschmolzen oder mit Lösungsmitteln ausgezogen,aus Position 15.02
c)Oleomargarin,aus Position 15.03
d)fette pflanzliche Öle und pflanzliche Fette sowie deren Fraktionen, auch raffiniert,aus Positionen 15.07 bis 15.15
e)tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs),aus Position 15.16
f)Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen oder pflanzlichen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle, ausgenommen Form- und Trennöleaus Position 15.17
27Bienenwachs, rohaus Position 15.21
28Zubereitungen von Fleisch, Fischen oder von Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren, ausgenommen Kaviar sowie zubereitete oder haltbar gemachte Langusten, Hummer, Austern und Schnecken aus Kapitel 16
29Zucker und ZuckerwarenKapitel 17
30Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln sowie Schokolade und andere kakaohaltige LebensmittelzubereitungenPositionen 18.05 und 18.06
31Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch, BackwarenKapitel 19
32Zubereitungen von Gemüse, Früchten und anderen Pflanzenteilen, ausgenommen Frucht- und GemüsesäftePositionen 20.01 bis 20.08
33Verschiedene LebensmittelzubereitungenKapitel 21
34Wasser, ausgenommen
-Trinkwasser, einschließlich Quellwasser und Tafelwasser, das in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in den Verkehr gebracht wird,
-Heilwasser und
-Wasserdampfaus Unterposition 2201 9000
35Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnissesaus Position 22.02
36SpeiseessigPosition 22.09
37Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes FutterKapitel 23
38Tabakpflanzen und Tabakblätter, grün oder luftgetrocknet, nicht weiterbearbeitet: Abfälle hiervonaus Position 24.01
39Speisesalz, nicht in wäßriger Lösungaus Position 25.01
40a)Handelsübliches Ammoniumcarbonat und andere Ammoniumcarbonate,Unterposition 2836.10
b)Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat)Unterposition 2836.30
41D-Glucitol (Sorbit), auch mit Zusatz von Saccharin oder dessen SalzenUnterpositionen 2905.44 und 3823.60
42EssigsäureUnterposition 2915.21
43Natriumsalz und Kaliumsalz des Saccharinsaus Unterposition 2925 1100
44Fütterungsarzneimittel, die den Vorschriften des § 56 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes entsprechen aus Positionen 30.03 und 30.04
45Tierische oder pflanzliche Düngemittel mit Ausnahme von Guano, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch behandelt; durch Mischen von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittelaus Position 31.01
46Mischungen von Riechstoffen und Mischungen (einschließlich alkoholischer Lösungen) auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, in Aufmachungen für den Küchengebrauchaus Unterposition 3302 1000
47Gelatineaus Position 35.03
48Holz, und zwar
a)Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,Unterposition 4401.10
b)Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuß, auch zu Pellets, Briketts. Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt,Unterposition 4401.30
c)Rohholz, auch entrindet, vom Splint befreit oder zwei- oder vierseitig grob zugerichtet,Position 44.03
d)Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägtaus Unterpositionen 4404.10 und 4404.20
49Bücher, Zeitungen und andere Erzeugnisse des graphischen Gewerbes - mit Ausnahme der Erzeugnisse, für die die Hinweispflicht nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften besteht, sowie der Drucke, die für die Werbezwecke eines Unternehmens herausgegeben werden oder die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen -, und zwar
a)Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern (ausgenommen kartonierte, gebundene oder als Sammelbände zusammengefaßte periodische Druckschriften, die überwiegend Werbung enthalten),aus Positionen 49.01, 97.05 und 97.06
b)Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern oder Werbung enthaltend (ausgenommen Anzeigenblätter, Annoncen-Zeitungen und dergleichen, die überwiegend Werbung enthalten),aus Position 49.02
c)Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, für Kinder,aus Position 49.03
d)Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden,aus Position 49.04
e)kartographische Erzeugnisse aller Art einschließlich Wandkarten, topographischer Pläne und Globen, gedruckt,aus Position 49.05
f)Briefmarken und dergleichen (z.B. Ersttagsbriefe, Ganzsachen, vorphilatelistische Briefe und freigestempelte Briefumschläge) als Sammlungsstückeaus Positionen 49.07 und 97.04
50Wolle, roh, nicht bearbeitetaus Unterpositionen 5101.11 und 5101.19
51Rollstühle und andere Fahrzeuge für Kranke und Körperbehinderte, auch mit Motor oder anderer Vorrichtung zur mechanischen FortbewegungPosition 87.13
52Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, für Menschen, und zwar
a)künstliche Gelenke, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterposition 9021.11
b)orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgischer Gürtel und Bandagen, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterposition 9021.19
c)Prothesen, ausgenommen Teile und Zubehör,aus Unterpositionen 9021.21, 9021.29 und 9021.30
d)Schwerhörigengeräte, Herzschrittmacher und andere Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen, zum Tragen in der Hand oder am Körper oder zum Einpflanzen in den Organismus, ausgenommen Teile und ZubehörUnterpositionen 9021.40 und 9021.50, aus Unterposition 9021.90
53Kunstgegenstände, und zwar
a)Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke,Position 97.01
b)Originalstiche, -schnitte und -steindrucke,Position 97.02
c)Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst, aus Stoffen aller ArtPosition 97.03
54Sammlungsstücke,
a)zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische, und Sammlungen dieser Art,aus Position 97.05
b)von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem oder völkerkundlichem Wert,aus Position 97.05
c)von münzkundlichem Wert, und zwar
aa)kursungültige Banknoten einschließlich Briefmarkengeld und Papiernotgeld,aus Position 97.05
bb)Münzen aus unedlen Metallen,aus Position 97.05
cc)Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 vom Hundert des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgtaus Positionen 71.18, 97.05 und 97.06