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§ 53 LVerfGG - Begründung der Beschwerde

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Landesverfassungsgerichtsgesetz - LVerfGG)
Amtliche Abkürzung
LVerfGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
300-6

In der Begründung der Beschwerde sind das Recht, das verletzt sein soll, und die gesetzliche Bestimmung, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen.