§ 17a SHBesG - Anpassung der Besoldung zum 1. Januar 2024

Bibliographie

Titel
Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
Amtliche Abkürzung
SHBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
2032-20

Ab 1. Januar 2024 erhöhen sich um 1 % die Grundgehaltssätze

  1. 1.

    der Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A sowie

  2. 2.

bis einschließlich der jeweils vierten mit einem Grundgehaltsbetrag belegten Erfahrungsstufen der einzelnen Besoldungsgruppen.