§ 17a SHBesG - Anpassung der Besoldung zum 1. Januar 2024
Bibliographie
- Titel
- Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein - SHBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SHBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2032-20
Ab 1. Januar 2024 erhöhen sich um 1 % die Grundgehaltssätze
- 1.
der Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A sowie
- 2.
der Besoldungsgruppen R 1 und R 2
bis einschließlich der jeweils vierten mit einem Grundgehaltsbetrag belegten Erfahrungsstufen der einzelnen Besoldungsgruppen.