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Anlage 1 Teil 1.4.3 GKG - Abschnitt 3
Beschwerde

Bibliographie

Titel
Gerichtskostengesetz (GKG)
Amtliche Abkürzung
GKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
360-7
Nr.GebührentatbestandGebühr oder Satz der Gebühr nach § 34 GKG
1430Verfahren über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung1,5
1431Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme der Beschwerde:
Die Gebühr 1430 ermäßigt sich auf
1,0