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§ 2 VerfVerInkG

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Verabschiedung und das In-Kraft-Treten der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern
Redaktionelle Abkürzung
VerfVerInkG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
100-3

Die vom Landtag verabschiedete Verfassung wird bei der nächsten landesweiten Wahl in Mecklenburg-Vorpommern einem Volksentscheid unterworfen.