§ 25 BORA - Beanstandungen gegenüber Kollegen
Bibliographie
- Titel
- Berufsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- BORA
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- keine FN
Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.