§ 53 GO LT - Schriftliche Wahl
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des saarländischen Landtages
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,SL
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 1100-2
Bei schriftlicher Wahl erläutert der Präsident oder die Präsidentin vorher den Stimmzettel und das Verfahren.