§ 13 KomWG - Wahlräume

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
Amtliche Abkürzung
KomWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
233-1

Die Wahlräume, ihre Ausstattung und das erforderliche Hilfspersonal stellt die Gemeinde.