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  • ab 13.07.2018 (aktuelle Fassung)

§ 9a SKHG - Umgang mit berufsbezogenen Belastungen

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 1573 Saarländisches Krankenhausgesetz
Redaktionelle Abkürzung
SKHG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2126-3

Jedes Krankenhaus muss ein Konzept zur Unterstützung des in der Patientenversorgung tätigen Personals bei der Bewältigung berufsbezogener Belastungen erstellen und umsetzen. Dies kann insbesondere durch eine vollständige aktuelle Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz erreicht werden.