§ 94 SGB III - Beauftragung von Trägern
Bibliographie
- Titel
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
- Redaktionelle Abkürzung
- SGB III
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-3
Das Arbeitsamt kann Träger mit der Durchführung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen beauftragen, wenn dies zur Förderung besonderer Personengruppen erforderlich ist oder damit zu rechnen ist, daß geeignete Maßnahmen, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung für die Weiterbildungsförderung erfüllen, innerhalb angemessener Zeit nicht angeboten werden.