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§ 94 SGB III - Beauftragung von Trägern

Bibliographie

Titel
Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung -
Redaktionelle Abkürzung
SGB III
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-3

Das Arbeitsamt kann Träger mit der Durchführung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen beauftragen, wenn dies zur Förderung besonderer Personengruppen erforderlich ist oder damit zu rechnen ist, daß geeignete Maßnahmen, die die Voraussetzungen für eine Anerkennung für die Weiterbildungsförderung erfüllen, innerhalb angemessener Zeit nicht angeboten werden.