Anlage 5 SchwbAwV - Muster 5
Bibliographie
- Titel
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes (Ausweisverordnung Schwerbehindertengesetz - SchwbAwV)
- Amtliche Abkürzung
- SchwbAwV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 871-1-9
Streckenverzeichnis
(zu § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Schwerbehindertengesetzes)
im Umkreis von 50 km um | ___________________________________________________ |
---|---|
(Gemeinde) |
Der Inhaber des Ausweises Az.:___________________________mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der vorstehend genannten Gemeinde wird von der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften im Schienenverkehr gegen Vorzeigen des Ausweises und des mit einer gültigen Wertmarke versehenen Beiblattes in Zügen des Nahverkehrs dieser Eisenbahn in der 2. Wagenklasse auf folgenden Strecken zwischen den nachstehend genannten Bahnhöfen unentgeltlich befördert (bei Benutzung zuschlagpflichtiger Züge des Nahverkehrs ist der tarifmäßige Zuschlag zu zahlen):
Strecke Nr. | zwischen | und |
---|---|---|
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
------------------------------------------------------------------------- | ||
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
Strecke Nr. | zwischen | und |
(unabhängig hiervon und vom 50-km-Umkreis auch mit S-Bahnen und im Verkehrsverbund)
Bei Änderung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ist dieses Verzeichnis dem für den neuen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Versorgungsamt zum Zwecke der Einziehung und der Aushändigung eines neuen Streckenverzeichnisses vorzulegen. Die mißbräuchliche Verwendung des Streckenverzeichnisses ist strafbar.
(Ausgabedatum: | ____________________________) |
---|---|
(Monat/Jahr) |