Versionsverlauf

Anlage 4 VKostO - Verwertungsgebühren für die Versteigerung und andere Verwertung von Gegenständen nach § 4 Abs. 1
(zu § 4 Abs. 3)

Bibliographie

Titel
Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG)
Redaktionelle Abkürzung
VKostO,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
304-13
Bis zu 500 Euro einschließlich38 Euro
bis zu 1.000 Euro einschließlich51 Euro
bis zu 1.500 Euro einschließlich64 Euro
bis zu 2.000 Euro einschließlich77 Euro
bis zu 2.500 Euro einschließlich89 Euro
bis zu 3.000 Euro einschließlich102 Euro
bis zu 3.500 Euro einschließlich115 Euro
bis zu 4.000 Euro einschließlich128 Euro
bis zu 4.500 Euro einschließlich141 Euro
bis zu 5.000 Euro einschließlich153 Euro
von dem Mehrbetrag für jede angefangenen 1.000 Euro20 Euro.