§ 29 GemHVO - Haushaltswirtschaftliche Sperre
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
- Amtliche Abkürzung
- GemHVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2020.1
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen und Verpflichtungsermächtigungen von seiner Einwilligung abhängig machen.