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  • ab 22.12.2009 (aktuelle Fassung)

§ 118 LBG LSA - Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung

Bibliographie

Titel
Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA) 
Amtliche Abkürzung
LBG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2030.77

Abweichend von § 27 Satz 1 wird das Fachministerium ermächtigt, durch Verordnung die Einzelheiten über die Laufbahnen der Steuerverwaltung zu regeln und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Bundes über die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung von § 13 Abs. 2 und § 14 Abweichendes zu bestimmen.