§ 118 LBG LSA - Beamtinnen und Beamte der Steuerverwaltung
Bibliographie
- Titel
- Beamtengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Landesbeamtengesetz - LBG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- LBG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2030.77
Abweichend von § 27 Satz 1 wird das Fachministerium ermächtigt, durch Verordnung die Einzelheiten über die Laufbahnen der Steuerverwaltung zu regeln und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften des Bundes über die Ausbildung der Beamtinnen und Beamten der Steuerverwaltung von § 13 Abs. 2 und § 14 Abweichendes zu bestimmen.