Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)

Bibliographie

Titel
Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA)
Amtliche Abkürzung
KWG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2020.13

Vom 22. Dezember 1993 (GVBl. LSA S. 818)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Oktober 2001 (GVBl. LSA S. 434)

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:

Inhaltsübersicht(1)§§
I. Allgemeines
Anzuwendende Rechtsvorschriften1
Begriffsbestimmungen2
Wahlgrundsätze3
Ausübung des Wahlrechts4
Wahltag und Wahlzeit5
Bekanntmachung der Wahl6
Wahlbereiche7
Wahlbezirke8
II. Wahlorgane und Wahlehrenämter
Wahlleiter9
Wahlausschuss10
Wahlvorsteher11
Wahlvorstand12
Wahlehrenämter13
III. Wahlvorbereitung und Wahlvorschläge
Zentrale Wahlaufgaben14
Bekanntmachungen des Wahlleiters15
Abgrenzung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahllokale16
Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung17
Führung der Wählerverzeichnisse, Einsichtnahme18
Berichtigung des Wählerverzeichnisses19
Wahlschein20
Einreichung und Inhalt der Wahlvorschläge für die Wahl zu den Vertretungen21
Wahlanzeigen22
Beschränkungen hinsichtlich der Wahlvorschläge23
Bestimmung der Bewerber24
Rücktritt und Tod von Bewerbern25
Änderung und Zurückziehung von Wahlvorschlägen; Zurückziehung von Wahlvorschlagsverbindungen26
Vorprüfung der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen; Mängelbeseitigung27
Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge und Wahlvorschlagsverbindungen28
Stimmzettel29
IV. Bewerbungen zur Bürgermeister- und zur Landratswahl, Abwahl
Bewerbungen zur Bürgermeister- und zur Landratswahl30
Abwahl des Bürgermeisters und Landrates31
V. Wahlhandlung
Stimmabgabe32
Briefwahl33
Wahlurnen34
Öffentlichkeit der Wahl35
VI. Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbezirken36
Feststellung des Ergebnisses der Bürgermeister- und Landratswahl im Wahlgebiet37
Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlbereichen38
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit einem Wahlbereich39
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet mit mehreren Wahlbereichen40
Nächst festgestellter Bewerber41
Bekanntgabe des Wahlergebnisses42
Annahme der Wahl43
VII. Nachwahl, Wiederholungswahl und einzelne Neuwahl
Nachwahl44
Wiederholungswahl45
Einzelne Neuwahl46
VIII. Ersatz von Vertretern und Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern
Ersatz von Vertretern47
Ausscheiden von nächst festgestellten Bewerbern48
Ergänzungswahl49
IX. Wahlprüfung und Wahlkosten
Wahleinspruch50
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl51
Inhalt der Entscheidung52
Zustellung der Entscheidung und Rechtsmittel53
Wahlkosten54
X. Anhörung der Bürger, Bürgerentscheid, Bürgerbegehren, Einwohnerantrag
Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen55
Einwohnerantrag und Bürgerbegehren56
Bürgerentscheid57
XI. Übergangsvorschriften für die Gemeinde- und Kreiswahlen 1994
Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften58
Wahlleiter in den Landkreisen59
Wahlausschuss bei den Landkreisen60
Abgrenzung und Zahl der Wahlbereiche, Zulassung der Bewerber zur Landratswahl61
Bisherige Vertretungen in neu zu bildenden Landkreisen62
Wahlgebiet bei neu zu bildenden Landkreisen63
Festlegung des Wahltermins für die Wahl der Bürgermeister und der Landräte, Bewerbungen64
Befreiung von der Verpflichtung des § 21 Abs. 964a
Geltungsdauer der Übergangsvorschriften65
XII. Schlussvorschriften
Wahlstatistik66
Maßgebende Einwohnerzahl67
Ausführungsvorschriften68
Sprachliche Gleichstellung69
Außer-Kraft-Treten von Vorschriften70
In-Kraft-Treten71

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.