§ 14k FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht (52)

Bibliographie

Titel
Fachanwaltsordnung
Redaktionelle Abkürzung
FAO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
keine FN

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1.

    Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

  2. 2.

    Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

  3. 3.

    Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

  4. 4.

    Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

  5. 5.

    Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

  6. 6.

    Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

  7. 7.

    Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

  8. 8.

    Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

  9. 9.

    Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

(52) Amtl. Anm.:

BRAK-Mitt. 2006, 169