§ 14k FAO - Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Informationstechnologierecht (52)
Bibliographie
- Titel
- Fachanwaltsordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- FAO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- keine FN
Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1.
Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
- 2.
Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
- 3.
Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
- 4.
Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
- 5.
Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
- 6.
Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
- 7.
Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
- 8.
Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
- 9.
Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.