Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landeszustellungsgesetz - LZG NRW)

Bibliographie

Titel
Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW)
Amtliche Abkürzung
LZG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2010

Vom 7. März 2006 (GV. NRW. S. 94)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. November 2010 (GV. NRW. S. 600)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Anwendungsbereich und Erfordernis der Zustellung1
Allgemeines2
Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde3
Zustellung durch die Post mittels Einschreiben4
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis, einschließlich elektronischer Dokumente5
Zustellung an gesetzliche Vertreter6
Zustellung an Bevollmächtigte7
Heilung von Zustellungsmängeln8
Zustellung im Ausland9
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung10
Zustellung an Beamte, Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsberechtigte11
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten12