§ 73 VwVG LSA - Öffentlich-rechtliche VerträgeBibliographieTitelVerwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (VwVG LSA)Amtliche AbkürzungVwVG LSANormtypGesetzNormgeberSachsen-AnhaltGliederungs-Nr.2011.1 Die §§ 71 und 72 gelten entsprechend für öffentlich-rechtliche Verträge, in denen sich Verpflichtete der sofortigen Vollstreckung unterworfen haben.