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§ 7 VBD - Folgenabschätzung

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung - VBD)
Amtliche Abkürzung
VBD
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-9-2-2

Diese Verordnung wird spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft.