Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz -
(3. AG-KJHG - KJFöG)

Bibliographie

Titel
Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz - (3. AG-KJHG - KJFöG)
Amtliche Abkürzung
3. AG-KJHG - KJFöG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
216

Vom 12. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 572)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
I.
Allgemeine Vorschriften
Regelungsbereich1
Grundsätze2
Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen3
Förderung von Mädchen und Jungen/Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit4
Interkulturelle Bildung5
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen6
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule7
II.
Planungsverantwortung
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung 8
Kinder- und Jugendförderplan des Landes9
III.
Förderbereiche
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit10
Jugendverbandsarbeit11
Offene Jugendarbeit12
Jugendsozialarbeit13
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz14
IV.
Gewährleistungsverpflichtung, Grundsätze der Förderung
Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe15
Landesförderung16
Förderung der Träger der freien Jugendhilfe17
Förderung des ehrenamtlichen Engagements18
Qualitätsentwicklung, Modellförderung19
V.
Schlussvorschriften; In-Kraft-Treten
Durchführungsvorschriften20
Übergangsvorschriften21
In-Kraft-Treten22