Gesetz über das Bundesverfassungsgericht
(Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) (1)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) 
Amtliche Abkürzung
BVerfGG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
1104-1

In der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473)

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Juni 2015 (BGBl. I S. 973)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I. Teil
Verfassung und Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts
Status; Sitz; Geschäftsordnung1
Senate2
Mindestalter; sonstige Voraussetzungen3
Dauer der Amtszeit; Altersgrenze4
Wahl der Richter, Wahlorgane5
Wahlverfahren im Bundestag6
Wahlverfahren im Bundesrat7
Wahlverfahren in besonderen Fällen7a
Vorschlagslisten8
Wahl des Präsidenten9
Ernennung10
Amtseid11
Entlassung12
Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts13
Zuständigkeit der Senate14
Vorsitz und Beschlussfähigkeit der Senate15
Kammern und Geschäftsverteilung der Senate15a
Entscheidung des Plenums16
II. Teil
Verfassungsgerichtliches Verfahren
Erster Abschnitt
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Entsprechend anwendbare Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes17
Öffentlichkeit17a
Ausschluss eines Richters18
Befangenheit19
Akteneinsicht20
Wahrung der Rechte von Personengruppen21
Prozessvertretung22
Anträge23
Unzulässige oder offensichtlich unbegründete Anträge24
Mündliche Verhandlung; Urteil; Beschluss25
Protokoll25a
Beweiserhebung26
Rechts- und Amtshilfe; Aktenvorlage27
Sachkundige Dritte27a
Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen28
Beteiligtenrechte bei der Beweisaufnahme29
Entscheidung; abweichende Meinung30
Bindungswirkung; Gesetzeskraft31
Einstweilige Anordnung32
Aussetzung des Verfahrens33
Kosten34
Auslagen34a
Vollstreckung35
Zweiter Abschnitt
Akteneinsicht außerhalb des Verfahrens
Auskunft über personenbezogene Daten35a
Gewährung von Auskunft oder Akteneinsicht35b
Anderes verfassungsgerichtliches Verfahren35c
III. Teil
Einzelne Verfahrensarten
Erster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 1
Antragsrecht36
Gelegenheit zur Äußerung37
Beschlagnahme oder Durchsuchung; Voruntersuchung38
Entscheidung über Verwirkung von Grundrechten39
Aufhebung oder Verkürzung der Verwirkung40
Wiederholung eines Antrags41
(weggefallen)42
Zweiter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 2
Antragsrecht43
Vertretungsberechtigter44
Gelegenheit zur Äußerung45
Feststellung der Verfassungswidrigkeit46
Beschlagnahme oder Durchsuchung; Wiederholung eines Antrags47
Dritter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 3
Beschwerdebefugnis48
Vierter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 4
Anklageschrift49
Anklagefrist50
Durchführung des Verfahrens51
Rücknahme der Anklage52
Einstweilige Anordnung53
Voruntersuchung54
Mündliche Verhandlung55
Urteil; Amtsverlust56
Ausfertigung des Urteils an andere Verfassungsorgane57
Fünfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 9
Richteranklage58
Versetzung; Entlassung; Freispruch59
Aussetzung eines Disziplinarverfahrens60
Wiederaufnahme des Verfahrens61
Anklage gegen Landesrichter62
Sechster Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 5
Antragssteller und Antragsgegner63
Zulässigkeit des Antrags64
Beitritt anderer Antragsberechtigter65
Verbindung und Trennung anhängiger Verfahren66
Verfahren nach dem Untersuchungsausschussgesetz66a
Entscheidung des Gerichts67
Siebenter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 7
Antragssteller und Antragsgegner68
Verfahrensvorschriften69
Anfechtungsfrist70
Achter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8
Antragssteller und Antragsgegner71
Entscheidung des Gerichts72
Neunter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10
Beteiligtenfähigkeit73
Entscheidung des Gerichts74
Verfahrensvorschriften75
Zehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6
Zulässigkeit des Antrags76
Gelegenheit zur Äußerung77
Unvereinbarkeit78
Entscheidungsfolgen79
Elfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 11 und 11a
Gerichtliche Vorlage80
Entscheidungsumfang81
Unzulässigkeit des Antrags81a
Gelegenheit zur Äußerung; Unvereinbarkeit; Entscheidungsfolgen; Beitritt82
Verfahren zur Überprüfung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses82a
Zwölfter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 12
Entscheidungsumfang; Gelegenheit zur Äußerung; Beitritt83
Verfahrensvorschriften84
Dreizehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 13
Vorlage der Akten; Gelegenheit zur Äußerung; Umfang der Entscheidung85
Vierzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 14
Antragsberechtigte; gerichtliche Vorlage86
Zulässigkeit des Antrags87
Gelegenheit zur Äußerung; Unvereinbarkeit; Entscheidungsfolgen; Beitritt88
Fortgeltung als Bundesrecht89
Fünfzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a
Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung90
Beschwerdebefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden91
(weggefallen)91a
Begründung der Beschwerde92
Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand93
Annahme zur Entscheidung93a
Annahmeentscheidung der Kammer93b
Stattgabe der Bekanntgabe durch die Kammer93c
Verfahren bei Entscheidung durch die Kammer93d
Gelegenheit zur Äußerung; Beitritt; Absehen von mündlicher Verhandlung94
Entscheidung des Gerichts95
(weggefallen)95a
Sechzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 6b
Anforderungen an Antragsbegründung; Gelegenheit zur Äußerung; Beitritt96
Siebzehnter Abschnitt
Verfahren in den Fällen des § 13 Nummer 3a
(ohne Titel) 96a
(ohne Titel)96b
(ohne Titel)96c
(ohne Titel)96d
IV. Teil
Verzögerungsbeschwerde
(ohne Titel)97a
(ohne Titel)97b
(ohne Titel)97c
(ohne Titel)97d
(ohne Titel)97e
V. Teil
Schlussvorschriften
Ruhestand98
(weggefallen)99
Übergangsgeld100
Ausscheiden aus dem bisherigen Amt101
Verhältnis zu anderen Bezügen102
Anwendung der versorgungsrechtlichen Vorschriften für Bundesrichter103
Rechtsanwälte und Notare als Richter104
Versetzung in den Ruhestand und Entlassung durch den Bundespräsidenten105
In-Kraft-Treten106
(weggefallen)107

Zur Gültigkeit in der ehemaligen DDR siehe Anlage I Kapitel III Sachgebiet F Abschnitt III des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 i.V.m. Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 963).