Art. 87 Verf - (Vertrauensfrage)
Bibliographie
- Titel
- Verfassung des Landes Brandenburg
- Redaktionelle Abkürzung
- Verf,BB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 100-4
Findet ein Antrag des Ministerpräsidenten an den Landtag, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, so kann sich der Landtag innerhalb von zwanzig Tagen auflösen, wenn er nicht in dieser Frist mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Ministerpräsidenten gewählt hat. Macht der Landtag von diesen Befugnissen keinen Gebrauch, so hat der Ministerpräsident das Recht, den Landtag innerhalb weiterer zwanzig Tage aufzulösen.