Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Bibliographie

Titel
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Amtliche Abkürzung
KSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
800-2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317)

Zuletzt geändert durch § 114 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693)(1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeiner Kündigungsschutz
Sozial ungerechtfertigte Kündigungen1
Änderungskündigung2
Kündigungseinspruch3
Anrufung des Arbeitsgerichtes4
Zulassung verspäteter Klagen5
Verlängerte Anrufungsfrist6
Wirksamwerden der Kündigung7
Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen8
Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers9
Höhe der Abfindung10
Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst11
Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses12
Verhältnis zu sonstigen Kündigungen13
Angestellte in leitender Stellung14
Zweiter Abschnitt
Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung
Unzulässigkeit der Kündigung15
Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses16
Dritter Abschnitt
Anzeigepflichtige Entlassungen
Anzeigepflicht17
Entlassungssperre18
Zulässigkeit von Kurzarbeit19
Entscheidungen des Landesarbeitsamtes20
Entscheidungen der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeit21
Ausnahmebetriebe22
Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen
Geltungsbereich23
Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schiffahrt und des Luftverkehrs24
Kündigung in Arbeitskämpfen25
In-Kraft-Treten26

(1) Red. Anm.:

Gemäß § 118 des Gesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) gilt:

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.