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§ 167 GOLT - Fragestellung bei Abstimmungen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,BY
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

Der Vorsitzende stellt bei Abstimmungen die Fragen so, dass sie sich mit "Ja" oder "Nein" beantworten lassen. Sie sind in der Regel positiv zu fassen, indem gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird. Über die Formulierung der Fragestellung kann das Wort zur Geschäftsordnung verlangt werden. Bei Widerspruch gegen die vorgeschlagene Fassung entscheidet der Ausschuss.