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§ 17 RundfG M-V - Verfahren und Vergabegrundsätze bei frei verfügbaren Satellitenkanälen

Bibliographie

Titel
Rundfunkgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesrundfunkgesetz - RundfG M-V)
Amtliche Abkürzung
RundfG M-V
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
2251-31

Im Falle des § 8 Abs. 3 prüft die Landesanstalt neben den Voraussetzungen der §§ 9 bis 12 insbesondere, ob eine hinreichende Gewähr dafür besteht, dass die in den §§ 22 bis 25 aufgestellten Anforderungen an Rundfunkprogramme erfüllt werden können.