§ 33a HHG 2021 - Absicherung von Liquiditätsnothilfen an die Kommunen - Programm "KommunalCorona"
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushaltsgesetz 2021 - HHG 2021)
- Amtliche Abkürzung
- HHG 2021
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das für die Kommunen zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen eine globale, einmalig nutzbare Haftungsfreistellung gegenüber der NRW.BANK für die aus dem NRW. BANK-Programm "KommunalCorona" an die Kommunen gewährten Liquiditätsnothilfen bis zu einer Höhe von 5 000 000 000 Euro zu übernehmen.