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  • ab 22.12.2016 (aktuelle Fassung)

§ 16 EMVG - Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln

Bibliographie

Titel
Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG) 
Amtliche Abkürzung
EMVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
9022-13

Stimmt ein Betriebsmittel mit den einschlägigen harmonisierten Normen oder Teilen davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht sind, überein, so wird widerleglich vermutet, dass das Betriebsmittel mit den von dieser Norm oder Teilen davon abgedeckten Anforderungen des § 4 übereinstimmt.