Versionsverlauf


§ 39a LMG NRW - Medienversammlung

Bibliographie

Titel
Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen (LMG NRW)
Amtliche Abkürzung
LMG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2251

Die Medienversammlung initiiert und fördert den Diskurs zwischen den Mediennutzerinnen und Mediennutzern und den Akteuren der Medienbranche unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Politik über den Stand und die Entwicklung der Medien in Nordrhein-Westfalen. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung.