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§ 1735 BGB

Bibliographie

Titel
Bürgerliches Gesetzbuch
Redaktionelle Abkürzung
BGB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
400-2

§ 1735: I.d.F.d. § 23 G v. 12.04.1938 I 380

Auf die Wirksamkeit der Ehelichkeitserklärung ist es ohne Einfluß, wenn mit Unrecht angenommen worden ist, daß ihre gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen.