Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts
(Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO -)
- Amtliche Abkürzung
- EingrVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20320
Vom 9. Februar 1979 (GV. NW. S. 97)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Oktober 2015 (GV. NRW. S. 729)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Geltungsbereich | 1 |
Eingruppierung der Wahlbeamten auf Zeit | 2 bis 4 |
Aufwandsentschädigungen | 5 bis 8 |
Einwohnerzahl | 9 |
Besoldungsdienstalter | 10 |