§ 14 KiStG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Lande Schleswig-Holstein (Kirchensteuergesetz - KiStG)
- Amtliche Abkürzung
- KiStG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 611-1
Dieses Gesetz ist in seiner ab dem 19. Dezember 2008 geltenden Fassung erstmals für das Kalenderjahr 2009 anzuwenden. Beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ist es erstmals auf laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2008 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen. Hinsichtlich der Regelungen zur Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer ist es erstmals für Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2008 zufließen.