§ 90 GOLT - Verfahren.

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
Redaktionelle Abkürzung
GOLT,BY
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
1100-3-I

Wird in einem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof oder vordem Bundesverfassungsgericht dem Landtag Gelegenheit zur Äußerung gegeben, berät darüber der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab.