§ 90 GOLT - Verfahren.
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag
- Redaktionelle Abkürzung
- GOLT,BY
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 1100-3-I
Wird in einem Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof oder vordem Bundesverfassungsgericht dem Landtag Gelegenheit zur Äußerung gegeben, berät darüber der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen und gibt hierzu eine Beschlussempfehlung ab.