§ 139b WiPrO - Übergangsregelung für § 131a
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
- Redaktionelle Abkürzung
- WiPrO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 702-1
§ 131a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 in der vom 9. März 2000 an geltenden Fassung ist erstmals auf eine Prüfung anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 stattfindet.