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§ 139b WiPrO - Übergangsregelung für § 131a

Bibliographie

Titel
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
Redaktionelle Abkürzung
WiPrO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
702-1

§ 131a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 in der vom 9. März 2000 an geltenden Fassung ist erstmals auf eine Prüfung anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2000 stattfindet.