§ 5a HessAGVwGO - Asylsachen
Bibliographie
- Titel
- Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)
- Amtliche Abkürzung
- HessAGVwGO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hessen
- Gliederungs-Nr.
- 212-5
(1) Die Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz vom 16. Juli 1982 (BGBl. 1 S. 946) und wegen Verwaltungsakten der Ausländerbehörde gegen Asylbewerber werden für die Bezirke der Verwaltungsgerichte Darmstadt, Frankfurt am Main und Wiesbaden dem Verwaltungsgericht Wiesbaden zugewiesen.
(2) Die Streitigkeiten nach Abs. 1 können nicht den auswärtigen Kammern des Verwaltungsgerichts Wiesbaden übertragen werden.