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§ 25 BremSchulG - Berufsschule

Bibliographie

Titel
Bremisches Schulgesetz (BremSchulG)
Amtliche Abkürzung
BremSchulG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
223-a-5

(1) Die Berufsschule ist Teil der gemeinsam von ihr und den Ausbildungsbetrieben durchzuführenden Berufsausbildung. Das nach Berufsfeldern gegliederte Berufsgrundbildungsjahr ist im jeweiligen Berufsfeld Grundstufe der Berufsausbildung. Der Unterricht in der Berufsschule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern allgemeine und fachliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Bildungsgänge können mit einer Prüfung abschließen.

(2) Die Länge der Bildungsgänge der Berufsschule entspricht der Dauer des jeweiligen betrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Der Unterricht wird in Teilzeitform oder zusammengefasst als Blockunterricht erteilt. Er steht inhaltlich in enger Beziehung zum betrieblichen Teil der Berufsausbildung. Der Unterricht soll, bezogen auf ein Schuljahr von 40 Wochen, 12 Stunden wöchentlich betragen. Während der berufsfeldbreiten Grundbildung soll der Unterricht 18 Stunden wöchentlich betragen. Die Hälfte der Unterrichtszeit, während der berufsfeldbreiten Grundbildung ein Drittel der Unterrichtszeit, soll für fachübergreifenden und gesellschaftskundlichen Unterricht vorgesehen werden.

(3) Der Unterricht im Berufsgrundbildungsjahr wird in Vollzeitform erteilt. Soweit geeignete Voraussetzungen gegeben sind, können Teile des Berufsgrundbildungsjahres auch außerhalb der Schule durchgeführt werden. Durch Rechtsverordnung kann bestimmt werden, in welchen Berufsfeldern das Berufsgrundbildungsjahr für den Schüler oder die Schülerin verpflichtend ist.

(4) Behinderte, die im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte gefördert werden, können nach Erfüllung der Schulpflicht in der Berufsschule unterrichtet werden, sofern die personellen, räumlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind und die erforderliche Betreuung durch die außerschulischen Kostenträger des Arbeitstrainingsbereichs gesichert ist.