Versionsverlauf


§ 56 RiG - Bekleidung mehrerer Ämter

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 858 Saarländisches Richtergesetz
Redaktionelle Abkürzung
RiG,SL
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
301-1

Ist ein Richter zugleich Beamter, so sind die Vorschriften über das Disziplinarverfahren gegen Richter anzuwenden.