§ 142 StVollzG - Einrichtungen für Mütter mit Kindern
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz (StVollzG) -
- Amtliche Abkürzung
- StVollzG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 312-9-1
In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können.