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§ 29 HmbHG - Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Bibliographie

Titel
Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG)
Amtliche Abkürzung
HmbHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
221-1

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen

  1. 1.

    ein den Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium, im Fall des § 28 Absatz 2 eine qualifizierte Promotion oder eine qualifizierte zweite Staatsprüfung, in den Ingenieurwissenschaften ein qualifizierter Studienabschluss, in den akademischen Heilberufen neben der Promotion eine qualifizierte, das Studium oder die Ausbildung abschließende Staatsprüfung (wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) oder

    oder

  2. 2.

    der Nachweis der erforderlichen künstlerischen Befähigung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder mehrjährige Berufstätigkeit (künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).