Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).

Bibliographie

Titel
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA).
Amtliche Abkürzung
SOG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
205.2

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 2014 (GVBl. LSA S. 182, 380)

Zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 130)  (1)

Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Aufgaben und allgemeine Vorschriften
Aufgaben der Sicherheitsbehörden und der Polizei1
Aufgaben der Polizei2
Aufgaben der Gefahrenvorsorge2a
Begriffsbestimmungen3
Geltungsbereich4
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit5
Ermessen, Wahl der Mittel6
Verantwortlichkeit für das Verhalten von Personen7
Verantwortlichkeit für den Zustand von Tieren und Sachen8
Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme9
Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen10
Einschränkung von Grundrechten11
Legitimationspflicht12
Zweiter Teil
Allgemeine und besondere Befugnisse
Allgemeine Befugnisse13
Geltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger13a
Befragung und Auskunftspflicht14
Erhebung personenbezogener Daten15
Datenerhebung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an gefährlichen Orten und an oder in besonders gefährdeten Objekten sowie zur Eigensicherung16
Datenerhebung durch Observation und Einsatz technischer Mittel17
Erhebung von Telekommunikations- und Telemedienbestandsdaten17a
Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen17b
Datenerhebung durch Einsatz von Personen, deren Zusammenarbeit mit der Polizei Dritten nicht bekannt ist, und durch Einsatz Verdeckter Ermittler 18
Kontrollspeicherung und -meldung19
Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen20
Molekulargenetische Untersuchungen zur Identitätsfeststellung20a
Erkennungsdienstliche Maßnahmen21
Grundsätze der Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung22
Speichern, Verändern und Nutzen von personenbezogenen Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten23
Aufzeichnung von Telefon- und Funkgesprächen23a
Ermittlung des Aufenthaltsorts gefährdeter Personen23b
Unterrichtung der betroffenen Person bei der Speicherung personenbezogener Daten24
Verarbeiten oder Nutzen personenbezogener Daten zu Ausbildungszwecken, statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken 25
Allgemeine Regeln der Datenübermittlung26
Datenübermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs27
Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union27a
Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen28
(weggefallen)29
Datenabgleich30
Rasterfahndung31
Löschung und Sperrung von Daten32
Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen33
(weggefallen)34
Vorladung35
Platzverweisung36
Gewahrsam37
Richterliche Entscheidung38
Behandlung festgehaltener Personen39
Dauer der Freiheitsentziehung40
Durchsuchung und Untersuchung von Personen41
Durchsuchung von Sachen42
Betreten und Durchsuchung von Wohnungen43
Verfahren bei der Durchsuchung von Wohnungen44
Sicherstellung45
Verwahrung46
Verwertung, Unbrauchbarmachung und Vernichtung47
Herausgabe sichergestellter Sachen oder des Erlöses; Kosten48
Zeugenschutz48a
Dritter Teil
Vollzug
Verwaltungsvollzugsbeamte49
Vollzugshilfe50
Verfahren bei Vollzugshilfeersuchen51
Vollzugshilfe bei Freiheitsentziehung52
Vierter Teil
Zwang
Erster Abschnitt
Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
Zulässigkeit des Verwaltungszwanges53
Zwangsmittel54
Ersatzvornahme55
Zwangsgeld56
Ersatzzwangshaft57
Unmittelbarer Zwang58
Androhung der Zwangsmittel59
Zweiter Abschnitt
Ausübung unmittelbaren Zwanges
Rechtliche Grundlagen60
Handeln auf Anordnung61
Hilfeleistung für Verletzte62
Androhung unmittelbaren Zwanges63
Fesselung von Personen64
Allgemeine Vorschriften für den Schusswaffengebrauch65
Schusswaffengebrauch gegen Personen66
Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge67
Sprengmittel68
Dritter Abschnitt
Kosten des Zwanges
Kosten68a
Fünfter Teil
Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche
Zum Schadensausgleich verpflichtende Tatbestände69
Art und Umfang des Schadensausgleichs70
Ansprüche mittelbar Geschädigter71
Verjährung des Ausgleichsanspruchs72
Ausgleichspflichtiger; Erstattungsansprüche73
Rückgriff gegen den Verantwortlichen74
Rechtsweg75
Sechster Teil
Organisation der Polizei und der Sicherheitsbehörden
Erster Abschnitt
Polizei
Polizeibehörden, nachgeordnete Dienststellen76
(weggefallen)77
Polizeidirektionen78
Landeskriminalamt79
Besondere Polizeibehörden; besondere Aufgabenzuweisungen80
Polizeieinrichtungen81
Aufsicht über die Polizeibehörden und Polizeieinrichtungen82
Hilfspolizeibeamte83
Zweiter Abschnitt
Sicherheitsbehörden
Allgemeine Sicherheitsbehörden84
Besondere Sicherheitsbehörden85
Aufsicht über die Sicherheitsbehörden86
Gefahrenabwehr außerhalb der Dienstzeit87
Siebenter Teil
Zuständigkeiten
Örtliche Zuständigkeit, außerordentliche örtliche Zuständigkeit88
Sachliche Zuständigkeit89
Außerordentliche sachliche Zuständigkeit90
Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder, des Bundes und des Auslandes91
Amtshandlungen von Polizeibeamten Sachsen-Anhalts außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Landes Sachsen-Anhalt92
Achter Teil
Gefahrenabwehrverordnungen
Anwendung93
Verordnungsermächtigung94
Sperrzeit94a
Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften95
Inhalt96
Formvorschriften97
Ordnungswidrigkeiten98
Inkrafttreten von Gefahrenabwehrverordnungen99
Geltungsdauer100
Beteiligung anderer Behörden und Dienststellen; Änderung und Aufhebung von Gefahrenabwehrverordnungen101
Gebietsänderungen; Neubildung von Behörden102
Neunter Teil
Kosten; Sachleistungen
Kosten103
Sachleistungen104
Entschädigung für Sachleistungen105
(weggefallen)106
Zehnter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten107
Übergangsvorschrift für § 68a108
Übergangsvorschrift für Verwaltungsgemeinschaften109
Sprachliche Gleichstellung110
Inkrafttreten111

§ 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2017 (GVBl. LSA S. 130):

"Durch dieses Gesetzes wird das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten nach Artikel 2 Abs, 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs, 1 des Grundgesetzes und Artikel 6 Abs, 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt."