§ 71 GO LT - Fachausschüsse
Bibliographie
- Titel
- Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz
- Redaktionelle Abkürzung
- GO LT,RP
- Normtyp
- Geschäftsordnung
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1101-2
(1) Der Landtag bildet folgende ständige Fachausschüsse:
- 1.Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit (Sozialpolitischer Ausschuss),
- 2.Ausschuss für Bildung und Jugend,
- 3.Ausschuss für Europafragen,
- 4.Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung,
- 5.Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau,
- 6.Ausschuss für Medien und Multimedia,
- 7.Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz,
- 8.Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr,
- 9.Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur,
- 10.Haushalts- und Finanzausschuss,
- 11.Innenausschuss,
- 12.Petitionsausschuss,
- 13.Rechtsausschuss.
(2) Aufgabe des Ausschusses für Europafragen ist die Behandlung von europapolitischen Angelegenheiten, soweit die Interessen des Landes berührt sind, sowie von Fragen der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit.
(3) Für einzelne Angelegenheiten kann der Landtag von Fall zu Fall besondere Ausschüsse bestellen.