§ 48 STUG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz - StUG)
- Amtliche Abkürzung
- STUG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 252-1
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) § 35 Abs. 2 Satz 1 ist erstmalig bei der Neuberufung des Leiters der Bundesoberbehörde nach Ablauf der Amtszeit des jetzigen Amtsinhabers anzuwenden.