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  • ab 01.06.2007 (außer Kraft)

§ 15 ThürLPlG - Regionaler Flächennutzungsplan (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG)
Amtliche Abkürzung
ThürLPlG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
230-1

Außer Kraft am 22. Dezember 2012 durch § 19 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450). Zur weiteren Anwendung s. § 17 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450).

Für ein Teilgebiet einer Planungsregion kann in verdichteten Räumen oder bei sonstigen raumstrukturellen Verflechtungen ein Plan zugleich die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans nach § 204 BauGB übernehmen (Regionaler Flächennutzungsplan). Näheres zur Planaufstellung regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung.