§ 25 LAbfWG - Sachliche Zuständigkeit
Bibliographie
- Titel
- Abfallwirtschaftsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesabfallwirtschaftsgesetz - LAbfWG)
- Amtliche Abkürzung
- LAbfWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 2129-3
Die Durchführung des Abfallgesetzes, dieses Gesetzes und der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen ist Aufgabe der Abfallentsorgungsbehörden, soweit durch Rechtsvorschrift nicht etwas anderes bestimmt ist.