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§ 48 ThürKWO - Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2

Der Wahlleiter weist in der Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (§ 9 Abs. 6 ThürKWG) auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung (§ 31 Abs. 1 ThürKWG) hin.