Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur
(Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG)
Amtliche Abkürzung
BayNatSchG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
791-1-U

791-1-UG

Vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82)

Zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2018 (GVBl. S. 48)

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Inhaltsübersicht(1)Artikel
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
Allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur1
Alpenschutz2
Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft3
Teil 2
Landschaftsplanung, Landschaftspflege und allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Landschaftsplanung4
Durchführung der Landschaftspflege; Beratung5
Wegebau im Alpengebiet; genehmigungsfreie Eingriffe; Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft6
Ersatzzahlungen7
Kompensationsmaßnahmen8
Kompensationsverzeichnis9
Pisten10
Zuständigkeit für die Eingriffsregelung11
Teil 3
Schutz von Flächen und einzelnen Bestandteilen der Natur
Form der Schutzerklärung12
Nationalparke13
Biosphärenreservate14
Naturparke15
Schutz bestimmter Landschaftsbestandteile16
Schutz von Kennzeichnungen; Registrierung17
Vollzug von Schutzverordnungen18
Arten- und Biotopschutzprogramm19
Teil 4
Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000", gesetzlicher Schutz von Biotopen
Auswahl und Festlegung von Natura 2000-Gebieten; besonderer Schutz der Gebiete20
Gentechnisch veränderte Organismen21
Zuständigkeiten für Natura 2000-Verfahren22
Gesetzlich geschützte Biotope23
Teil 5
Zoos und Tiergehege
Zoos24
Tiergehege25
Teil 6
Erholung in der freien Natur
Recht auf Naturgenuss und Erholung26
Betretungsrecht; Gemeingebrauch an Gewässern27
Benutzung von Wegen; Markierungen28
Sportliche Betätigung29
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen30
Beschränkungen der Erholung in der freien Natur31
Durchführung von Veranstaltungen32
Zulässigkeit von Sperren33
Verfahren34
Durchgänge35
Eigentumsbindung und Enteignung36
Pflichten des Freistaates Bayern und der Gebietskörperschaften37
Sauberhaltung der freien Natur38
Teil 7
Vorkaufsrecht, Enteignung und Erschwernisausgleich
Vorkaufsrecht39
Enteignung40
Beschränkungen des Eigentums; Grundbesitz der öffentlichen Hand41
Erschwernisausgleich; Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft42
Teil 8
Organisation, Zuständigkeit und Verfahren
Behörden43
Zuständigkeiten; Ersetzung44
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen45
Bayerisches Landesamt für Umwelt46
Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege47
Naturschutzbeiräte48
Naturschutzwacht49
Bayerischer Naturschutzfonds50
Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen51
Verfahren zur Inschutznahme52
Kennzeichnung der Schutzgegenstände53
Zutrittsrecht; einstweilige Sicherstellung; Veränderungssperre54
Datenschutz55
Befreiungen56
Teil 9
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten57
Einziehung58
Teil 10
Übergangs- und Schlussvorschriften
(aufgehoben)59
Überleitungsvorschriften60
Inkrafttreten61

(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.