§ 32 SaatG - Homogenität
Bibliographie
- Titel
- Saatgutverkehrsgesetz
- Amtliche Abkürzung
- SaatG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 7822-6
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.